Einreisebestimmungen |
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Die nachfolgenden Angaben
sind natürlich ohne Gewähr. Da sich die entsprechenden
Bestimmungen in Thailand recht häufig ändern, solltet
Ihr Euch rechtzeitig vor Antritt einer geplanten Reise oder gar
eines längeren Aufenthaltes in Thailand, bei einer der thailändischen
Vertretungen informieren. |
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"visa upon entry (visa
upon arrival)" |
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Dieses Visum muss nicht
beantragt werden, sondern bei der Einreise bekommt Ihr einen Stempel
in Euren Pass, der Euch zu einem Aufenthalt bis zu 30
Tagen berechtigt.
Hierzu benötigt Ihr : |
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- einen Reisepass, der ab dem Datum der Einreise noch mindestens
6 Monate gültig ist
- ein gültiges Rück- oder Weiterreiseticket
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Der deutsche Kinderausweis
wird in Thailand nicht anerkannt ! Mitreisende Kinder sollten entweder
im Reisepass der Eltern eingetragen sein, oder noch besser einen
eigenen, gültigen Reisepass besitzen.
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung
des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Das "visa upon entry" kann gegen eine Gebühr
vor Ort um 7 Tage verlängert
werden. |
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Seit dem 1. Oktober
2006 gibt es bei dem "visa upon entry" entscheidende
Änderungen : |
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In der Vergangenheit
war es möglich, mit diesem "visa upon entry"
praktisch unbegrenzte Zeit in Thailand zu leben. Man musste lediglich
alle 30 Tage in eines der Nachbarländer ausreisen und bekam
bei der anschliessenden Einreise in Thailand einen neuen Einreisestempel,
der zu weiteren 30 Tagen im Lande berechtigte. Dies ist seit dem
1. Oktober 2006 in dieser Form nicht mehr möglich
!
Seit diesem Datum berechtigt das "visa upon entry"
nur noch maximal zu einem Aufenthalt von 90 Tagen
innerhalb von 6 Monaten.
Ein Beispiel : Ihr reist ein und bekommt einen Stempel, der Euch
zu einem Aufenthalt von 30 Tagen berechtigt.
Nach Ablauf dieser Frist reist Ihr in ein Nachbarland aus und
anschliessend sofort wieder in Thailand ein. Hier bekommt Ihr
einen neuen Stempel, der Euch weitere 30 Tage
gibt. Nach diesen 30 Tagen reist Ihr
wieder aus und erneut ein und könnt weitere 30
Tage in Thailand bleiben. Nach Ablauf dieser Frist
sind Eure 90 Tage jedoch ausgeschöpft
und Ihr dürft 3 Monate lang nicht
mehr in Thailand einreisen. Erst nach Ablauf dieser Frist, also
6 Monate nach Erteilung des ersten
Einreisestempels, seid Ihr wieder berechtigt, ein neues "visa
upon entry" zu bekommen.
Diese Änderungen haben für ziemlich viel Aufregung gesorgt,
da es tatsächlich eine grosse Anzahl von Ausländer gab,
die lediglich mit einem einfachen Einreisestempel lange Zeit in
Thailand lebte. Dies führte oftmals zu der irrigen Ansicht,
dass es sich hier um eine Art Gewohnheitsrecht handelte. Das thailändische
Gesetz besagte jedoch schon immer, dass bei einem geplanten Aufenthalt
von länger als 30 Tagen ein Visum
benötigt wird und mit der neuen Regelung wurde, sachlich
betrachtet, lediglich eine Gesetzeslücke geschlossen. ( Nebenbei
bemerkt : Thais, die nach Deutschland einreisen wollen, benötigen
in jedem Falle ein 3 Monate gültiges Visum - von einem Bürgen
und einer Krankenversicherung will ich gar nicht reden - und dürfen
nach Ablauf ebenfalls drei Monate lang nicht wieder einreisen.
Die neuen Regeln in Thailand entsprechen also durchaus dem internationalen
Standard. ) |
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Es gibt zwei Arten von Visa
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- "Tourist-Visum" : bei Aufenthalten bis
zu 60 Tagen
- "Non-Tourist-Visum" : bei Aufenthalten
bis zu 90 Tagen
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Touristenvisum (TR) |
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Dieses berechtigt zu einem
Aufenthalt bis zu 60 Tage im Lande. Dieses
bekommt Ihr an allen thailändischen Konsulaten und Botschaften
und es ist nicht nötig, dieses in Eurem Heimatland zu beantragen.
Die Gebühr beträgt 30 Euro.
Die Einreise muss jedoch innerhalb von 90 Tagen nach
Ausstellung des Visums erfolgen. Vor Ort ist eine
einmalige Verlängerung um 30 Tage möglich
( 1900 Baht ). Nach maximal 90 Tagen
müsst Ihr das Land verlassen, könnt aber dann sofort ein
neues Touristenvisum beantragen, dass Euch zu einer Einreise zu
denselben Konditionen berechtigt.
Nach einer neuen Vorschrift ( 01.10.2006 ) beträgt
die Wartezeit auf dieses neue Visum jedoch mindestens 24
Stunden, d.h. auch wenn die Ausstellung dieses Visums eine
Sache von Minuten ist, bekommt Ihr es erst nach mind. 24 Stunden
ausgehändigt.
Seit dem 01.10.2006 wird dieses Visum auch nicht
mehr für mehrere Einreisen ausgestellt, d.h. wenn Ihr innerhalb
der 60 Taqe das Land verlasst, müsst
Ihr ein neues Visum beantragen. |
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"Non-Tourist-Visum" |
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Dieses berechtigt zu einem
Aufenthalt bis zu 90 Tagen. Das "Non-Immigrant-Visum"
muss vor der Einreise bei einer thailändischen Botschaft oder
einem Konsultat beantragt werden. In der Regel bekommt Ihr es sofort
ausgehändigt. Die Gebühr für das Visum beträgt
50 Euro.
Bei dem "Non-Tourist-Visum" unterscheidet man
die folgenden Kategorien : |
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Kategorie
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gültig
für |
bei
Antragstellung mitbringen |
"O" |
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"O" |
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- Nachweis der thailändischen Herkunft
- Kopie der Heiratsurkunde
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"O" |
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"O" |
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"B" |
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"ED" |
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"ED" |
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"ED" |
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"ED" |
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"M" |
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"M" |
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Es gibt auch ein "Non-Immigrant-Visum"
der Kategorie "O" mit der Möglichkeit
einer mehrmaligen Einreise.Die Gebühr beträgt 120
Euro. Dieses Visum gilt für 365 Tage
und berechtigt zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen.
Allerdings sind mehrere Einreisen möglich, so dass Ihr lediglich
aus- und anschliessend wieder einreisen müsst, um weitere 90
Tage zu bekommen. Dieses könnt Ihr im Gültigkeitszeitraum
von 365 Tagen beliebig oft wiederholen. |
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Das "Non-Immigrant-Visum"
ist nicht verlängerbar ! Es kann jedoch unter bestimmten Vorraussetzungen
in ein "Jahresvisum" abgeändert werden.
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"Jahresvisum" |
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Folgende Personen können
ein Jahresvisum bekommen : |
- in Thailand lebende Ehepartner von thailändischen Staatsbürgern
- Rentner ab 50 Jahre mit einer staatlich
garantierten Rente von mind. 65.000 Baht im Monat (Rentennachweis
erforderlich) oder einem nachgewiesenen Guthaben von mind. 800.000
Baht bei einer thailändischen Bank. Geringere
Renten können mit einem entsprechend höheren Guthaben
ausgeglichen werden.
- Angestellte mit fester Anstellung in Thailand und einem nachgewiesenen
Einkommen von mind. 50.000 Baht im Monat. In
der Regel bekommen Ausländer jedoch ohnehin keine Arbeitsgenehmigung
in Thailand, es sei denn, ihre Firma kann nachweisen, dass der
Ausländer eine Tätigkeit ausübt, die kein Thai
ausführen kann.
- Investoren mit mind. 3.000.000 Baht investierten
Kapitals in Thailand. ( Seit dem 01.10.2006
werden diese Visa jedoch nicht mehr neu ausgestellt, sie können
jedoch verlängert werden. )
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Das "Jahresvisum"
ist, der Name lässt es vermuten, immer nur für ein Jahr
gültig und muss dann jedesmal neu beantragt werden. Der Antrag
kann nur in Thailand gestellt werden. |
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Visaverlängerung |
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Wie schon erwähnt,
können sowohl "visa upon entry", als auch
"Tourist-Visa" vor Ort gegen eine Gebühr
verlängert werden. Auf keinen Fall solltet Ihr jedoch die Verlängerung
eines solchen Visums von einem Reisebüro, Tourveranstalter
oder sonst wem übernehmen lassen ! Ihr könnt eine Verlängerung
nur bei der Einreisebehörde oder an einem der Grenzübergänge
vornehmen und dabei ist Eure persönliche Anwesenheit erforderlich,
ansonsten wird sie nicht erteilt ! Da Ihr also ohnehin vor Ort sein
müsst, könnt Ihr den Antrag auch gleich selbst stellen
und braucht dabei keine bezahlte Hilfe.
Verlängerungen, die man angeblich ohne Eure Anwesenheit für
Euch regeln kann, sind Fälschungen und bei der Ausreise werdet
Ihr nicht nur wegen eines überzogenen Aufenthaltes (Overstay),
sondern auch wegen Dokumentenfälschung angeklagt. |
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Overstay |
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Overstay bezeichnet
den Aufenthalt in Thailand mit einem ungültigen oder abgelaufenen
Visum. Solltet Ihr bei der Ausreise auffällig werden, ist dies
im Prinzip kein Problem. Selbst die thailändischen Grenzbehörden
sind angewiesen, solche Fälle als Bagatellen zu behandeln.
Ihr füllt ein paar Formulare aus, bekommt ein paar Stempel
und zahlt 200 Baht pro überzogenem Tag als
"Strafe". Bei kurzen Zeitspannen kann diese sogar billiger
sein, als die Gebühr für eine Visaverlängerung.
Wie gesagt, dies gilt nur, wenn Ihr an der Grenze auffällig
werdet, da man in diesem Fall davon ausgeht, dass Ihr das Land ohnehin
verlassen wolltet.
Ganz anders sieht der Fall aus, wenn man Euch irgendwo im Landesinneren
erwischt. In diesem Falle werdet Ihr unverzüglich zum Immigration
Detention Centre nach Bangkok überführt
und solange in Haft genommen, bis Ihr es geschafft habt, Eure Ausreise
zu regeln. Dies kann sich jedoch durchaus über mehrere
Monate hinziehen, da es aus der Haft recht schwierig ist,
einen Flug zu organisieren und Ihr auch keinerlei Hilfe seitens
der Behörden erwarten könnt. Jeder Tag in Abschiebehaft
schlägt natürlich mit weiteren 200 Baht plus
den Auslagen für "Kost und Logis" zu Buche und die
deutsche Botschaft weist ausdrücklich daraufhin, dass sie diese
Kosten auch bei mittellosen Personen nicht übernimmt !
Darüberhinaus soll die Abschiebehaft äusserst hart sein,
da Ihr Euch mitunter eine Zelle mit einer grossen Anzahl von Leuten
teilen müsst, von denen einige abgeschoben werden, weil sie
weitaus schlimmere Dinge getan haben, als lediglich ihr Visum zu
überziehen. Selbst Amnesty International wurde schon
auf die Zustände dort aufmerksam.
Man sollte den Overstay also nicht unbedingt auf die leichte
Schulter nehmen. Selbst wenn Ihr unauffällige Zeitgenossen
seid, könnt Ihr immer einmal in einer Bar in eine der vielen
Drogenrazzien oder auch einfach nur irgendwo in eine Verkehrkontrolle
geraten. |
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weiterführende Links |
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