Einreisebestimmungen
 
Die nachfolgenden Angaben sind natürlich ohne Gewähr. Da sich die entsprechenden Bestimmungen in Thailand recht häufig ändern, solltet Ihr Euch rechtzeitig vor Antritt einer geplanten Reise oder gar eines längeren Aufenthaltes in Thailand, bei einer der thailändischen Vertretungen informieren.
 
"visa upon entry (visa upon arrival)"
 
Dieses Visum muss nicht beantragt werden, sondern bei der Einreise bekommt Ihr einen Stempel in Euren Pass, der Euch zu einem Aufenthalt bis zu 30 Tagen berechtigt.
Hierzu benötigt Ihr :
 
  • einen Reisepass, der ab dem Datum der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist
  • ein gültiges Rück- oder Weiterreiseticket
 
Der deutsche Kinderausweis wird in Thailand nicht anerkannt ! Mitreisende Kinder sollten entweder im Reisepass der Eltern eingetragen sein, oder noch besser einen eigenen, gültigen Reisepass besitzen.
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Das "visa upon entry" kann gegen eine Gebühr vor Ort um 7 Tage verlängert werden.
 
Seit dem 1. Oktober 2006 gibt es bei dem "visa upon entry" entscheidende Änderungen :
 

In der Vergangenheit war es möglich, mit diesem "visa upon entry" praktisch unbegrenzte Zeit in Thailand zu leben. Man musste lediglich alle 30 Tage in eines der Nachbarländer ausreisen und bekam bei der anschliessenden Einreise in Thailand einen neuen Einreisestempel, der zu weiteren 30 Tagen im Lande berechtigte. Dies ist seit dem 1. Oktober 2006 in dieser Form nicht mehr möglich !
Seit diesem Datum berechtigt das "visa upon entry" nur noch maximal zu einem Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten.
Ein Beispiel : Ihr reist ein und bekommt einen Stempel, der Euch zu einem Aufenthalt von 30 Tagen berechtigt. Nach Ablauf dieser Frist reist Ihr in ein Nachbarland aus und anschliessend sofort wieder in Thailand ein. Hier bekommt Ihr einen neuen Stempel, der Euch weitere 30 Tage gibt. Nach diesen 30 Tagen reist Ihr wieder aus und erneut ein und könnt weitere 30 Tage in Thailand bleiben. Nach Ablauf dieser Frist sind Eure 90 Tage jedoch ausgeschöpft und Ihr dürft 3 Monate lang nicht mehr in Thailand einreisen. Erst nach Ablauf dieser Frist, also 6 Monate nach Erteilung des ersten Einreisestempels, seid Ihr wieder berechtigt, ein neues "visa upon entry" zu bekommen.
Diese Änderungen haben für ziemlich viel Aufregung gesorgt, da es tatsächlich eine grosse Anzahl von Ausländer gab, die lediglich mit einem einfachen Einreisestempel lange Zeit in Thailand lebte. Dies führte oftmals zu der irrigen Ansicht, dass es sich hier um eine Art Gewohnheitsrecht handelte. Das thailändische Gesetz besagte jedoch schon immer, dass bei einem geplanten Aufenthalt von länger als 30 Tagen ein Visum benötigt wird und mit der neuen Regelung wurde, sachlich betrachtet, lediglich eine Gesetzeslücke geschlossen. ( Nebenbei bemerkt : Thais, die nach Deutschland einreisen wollen, benötigen in jedem Falle ein 3 Monate gültiges Visum - von einem Bürgen und einer Krankenversicherung will ich gar nicht reden - und dürfen nach Ablauf ebenfalls drei Monate lang nicht wieder einreisen. Die neuen Regeln in Thailand entsprechen also durchaus dem internationalen Standard. )

 
Es gibt zwei Arten von Visa :
 
  • "Tourist-Visum" : bei Aufenthalten bis zu 60 Tagen
  • "Non-Tourist-Visum" : bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen
 
Touristenvisum (TR)
 
Dieses berechtigt zu einem Aufenthalt bis zu 60 Tage im Lande. Dieses bekommt Ihr an allen thailändischen Konsulaten und Botschaften und es ist nicht nötig, dieses in Eurem Heimatland zu beantragen. Die Gebühr beträgt 30 Euro.
Die Einreise muss jedoch innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung des Visums erfolgen. Vor Ort ist eine einmalige Verlängerung um 30 Tage möglich ( 1900 Baht ). Nach maximal 90 Tagen müsst Ihr das Land verlassen, könnt aber dann sofort ein neues Touristenvisum beantragen, dass Euch zu einer Einreise zu denselben Konditionen berechtigt.
Nach einer neuen Vorschrift ( 01.10.2006 ) beträgt die Wartezeit auf dieses neue Visum jedoch mindestens 24 Stunden, d.h. auch wenn die Ausstellung dieses Visums eine Sache von Minuten ist, bekommt Ihr es erst nach mind. 24 Stunden ausgehändigt.
Seit dem 01.10.2006 wird dieses Visum auch nicht mehr für mehrere Einreisen ausgestellt, d.h. wenn Ihr innerhalb der 60 Taqe das Land verlasst, müsst Ihr ein neues Visum beantragen.
 
"Non-Tourist-Visum"
 
Dieses berechtigt zu einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen. Das "Non-Immigrant-Visum" muss vor der Einreise bei einer thailändischen Botschaft oder einem Konsultat beantragt werden. In der Regel bekommt Ihr es sofort ausgehändigt. Die Gebühr für das Visum beträgt 50 Euro.
Bei dem "Non-Tourist-Visum" unterscheidet man die folgenden Kategorien :
 
Kategorie
gültig für
bei Antragstellung mitbringen
"O"
  • Personen, die mit thailändischen Staatsbürgern verheiratet sind
  • Kopie der Heiratsurkunde
"O"
  • ehemalige thailändische Staatsbürger und deren Ehepartner
  • Nachweis der thailändischen Herkunft
  • Kopie der Heiratsurkunde
"O"
  • Kinder thailändischer Staatsbürger
  • Geburtsurkunde
"O"
  • Rentner
  • Rentenbescheinigung
"B"
  • Geschäftsreisende
  • Kostenübernahmeerklärung der jeweiligen Firma mit Angabe des Aufenthaltszeitraumes
  • bei mehr als 15 Tagen :
    eine Kopie der Arbeitserlaubnis, bzw. deren Antragstellung
"ED"
  • Schüler
  • Aufnahmebestätigung der Schule in Thailand
"ED"
  • Studenten
  • Form NIS
"ED"
  • Dozent / Professor
  • Form NIL
"ED"
  • Lehrer
  • Bestätigung der Schule in Thailand
"M"
  • Filmschaffende
  • Drehgenehmigung der Film Board Commission of Thailand
"M"
  • Journalisten
  • Genehmigung des thailändischen Aussenministeriums
 
Es gibt auch ein "Non-Immigrant-Visum" der Kategorie "O" mit der Möglichkeit einer mehrmaligen Einreise.Die Gebühr beträgt 120 Euro. Dieses Visum gilt für 365 Tage und berechtigt zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen. Allerdings sind mehrere Einreisen möglich, so dass Ihr lediglich aus- und anschliessend wieder einreisen müsst, um weitere 90 Tage zu bekommen. Dieses könnt Ihr im Gültigkeitszeitraum von 365 Tagen beliebig oft wiederholen.
 
Das "Non-Immigrant-Visum" ist nicht verlängerbar ! Es kann jedoch unter bestimmten Vorraussetzungen in ein "Jahresvisum" abgeändert werden.
 
"Jahresvisum"
 
Folgende Personen können ein Jahresvisum bekommen :
  • in Thailand lebende Ehepartner von thailändischen Staatsbürgern
  • Rentner ab 50 Jahre mit einer staatlich garantierten Rente von mind. 65.000 Baht im Monat (Rentennachweis erforderlich) oder einem nachgewiesenen Guthaben von mind. 800.000 Baht bei einer thailändischen Bank. Geringere Renten können mit einem entsprechend höheren Guthaben ausgeglichen werden.
  • Angestellte mit fester Anstellung in Thailand und einem nachgewiesenen Einkommen von mind. 50.000 Baht im Monat. In der Regel bekommen Ausländer jedoch ohnehin keine Arbeitsgenehmigung in Thailand, es sei denn, ihre Firma kann nachweisen, dass der Ausländer eine Tätigkeit ausübt, die kein Thai ausführen kann.
  • Investoren mit mind. 3.000.000 Baht investierten Kapitals in Thailand. ( Seit dem 01.10.2006 werden diese Visa jedoch nicht mehr neu ausgestellt, sie können jedoch verlängert werden. )
 
Das "Jahresvisum" ist, der Name lässt es vermuten, immer nur für ein Jahr gültig und muss dann jedesmal neu beantragt werden. Der Antrag kann nur in Thailand gestellt werden.
 
Visaverlängerung
 
Wie schon erwähnt, können sowohl "visa upon entry", als auch "Tourist-Visa" vor Ort gegen eine Gebühr verlängert werden. Auf keinen Fall solltet Ihr jedoch die Verlängerung eines solchen Visums von einem Reisebüro, Tourveranstalter oder sonst wem übernehmen lassen ! Ihr könnt eine Verlängerung nur bei der Einreisebehörde oder an einem der Grenzübergänge vornehmen und dabei ist Eure persönliche Anwesenheit erforderlich, ansonsten wird sie nicht erteilt ! Da Ihr also ohnehin vor Ort sein müsst, könnt Ihr den Antrag auch gleich selbst stellen und braucht dabei keine bezahlte Hilfe.
Verlängerungen, die man angeblich ohne Eure Anwesenheit für Euch regeln kann, sind Fälschungen und bei der Ausreise werdet Ihr nicht nur wegen eines überzogenen Aufenthaltes (Overstay), sondern auch wegen Dokumentenfälschung angeklagt.
 
Overstay
 
Overstay bezeichnet den Aufenthalt in Thailand mit einem ungültigen oder abgelaufenen Visum. Solltet Ihr bei der Ausreise auffällig werden, ist dies im Prinzip kein Problem. Selbst die thailändischen Grenzbehörden sind angewiesen, solche Fälle als Bagatellen zu behandeln. Ihr füllt ein paar Formulare aus, bekommt ein paar Stempel und zahlt 200 Baht pro überzogenem Tag als "Strafe". Bei kurzen Zeitspannen kann diese sogar billiger sein, als die Gebühr für eine Visaverlängerung.
Wie gesagt, dies gilt nur, wenn Ihr an der Grenze auffällig werdet, da man in diesem Fall davon ausgeht, dass Ihr das Land ohnehin verlassen wolltet.
Ganz anders sieht der Fall aus, wenn man Euch irgendwo im Landesinneren erwischt. In diesem Falle werdet Ihr unverzüglich zum Immigration Detention Centre nach Bangkok überführt und solange in Haft genommen, bis Ihr es geschafft habt, Eure Ausreise zu regeln. Dies kann sich jedoch durchaus über mehrere Monate hinziehen, da es aus der Haft recht schwierig ist, einen Flug zu organisieren und Ihr auch keinerlei Hilfe seitens der Behörden erwarten könnt. Jeder Tag in Abschiebehaft schlägt natürlich mit weiteren 200 Baht plus den Auslagen für "Kost und Logis" zu Buche und die deutsche Botschaft weist ausdrücklich daraufhin, dass sie diese Kosten auch bei mittellosen Personen nicht übernimmt !
Darüberhinaus soll die Abschiebehaft äusserst hart sein, da Ihr Euch mitunter eine Zelle mit einer grossen Anzahl von Leuten teilen müsst, von denen einige abgeschoben werden, weil sie weitaus schlimmere Dinge getan haben, als lediglich ihr Visum zu überziehen. Selbst Amnesty International wurde schon auf die Zustände dort aufmerksam.
Man sollte den Overstay also nicht unbedingt auf die leichte Schulter nehmen. Selbst wenn Ihr unauffällige Zeitgenossen seid, könnt Ihr immer einmal in einer Bar in eine der vielen Drogenrazzien oder auch einfach nur irgendwo in eine Verkehrkontrolle geraten.
 
  weiterführende Links
 
 
   
 
   
 
   
 
   
 
 
 
[ HOME ][ KONTAKT ][ UEBER MICH ][ LINKS ]
Kontakt fuer Fragen, Anregungen, zusaetzliche Infos und Kritik : hier
copyright © 2002 - 2008 Jörg Overbeck